Tierpark Lübeck: Menschen für Tierrechte reichen Beschwerde bei EU-Kommission ein
Pressemitteilung ? lokal SH
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
25.11.2009
Tierpark Lübeck: Menschen für Tierrechte reichen Beschwerdebei EU-Kommission ein
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat heute bei der Europäischen Kommission förmlich Beschwerde dagegen eingelegt, dass dem Lübecker Tierpark Israelsdorf die Zertifizierung, die nach der EU-Zoorichtlinie für den weiteren Betrieb des Zoos erforderlich ist, erteilt wurde. Der Verband geht davon aus, dass der Tierpark die Voraussetzungen der EU-Zoorichtlinie nicht erfüllt und die Genehmigung alleine aufgrund politischer Motivation erteilt wurde.
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Die Tiere im Tierpark Lübeck fristen teilweise seit Jahrzehnten ein klägliches Dasein hinter Gittern in völlig veralteten Gehegen. Obwohl diese eklatanten Zustände bestens bekannt sind, hat die Politik in den letzten Jahren kaum etwas getan, um die Situation für die Tiere zu verbessern.“ So ist auch der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom September 2008 zur Kündigung des Pachtvertrags mit der Tierparkgesellschaft nach wie vor nicht umgesetzt.
Nachdem dann auch noch im Sommer 2009 die nach EU-Recht erforderliche Zertifizierung erteilt wurde, hat sich der Bundesverband jetzt an die Europäische Kommission gewendet, die für die Einhaltung des EU-Rechts zuständig ist.
„Aufgrund umfangreichen Materials und einer genauen Beschreibung, wie es zu der Zertifizierung kam, haben wir nun die Europäische Kommission von den Zuständen in Lübeck und dem Elend der Tiere in Kenntnis gesetzt. Wir vertrauen darauf, dass die Kommission der Sache nachgeht und sich selbst ein Bild davon verschafft, wie in Lübeck mit europäischem Recht umgegangen wird. Wir hoffen, dass es dann zu einer Wende kommt und wir endlich den Tieren zu einer tiergemäßen Unterbringung verhelfen können“, so Simons weiter.
Die Europäische Kommission kontrolliert, dass die Mitgliedstaaten EU-Recht umsetzen. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, kann die Kommission ihn zur Behebung des Verstoßes auffordern – notfalls auch mit Hilfe eines Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn der Tierpark Lübeck die Voraussetzungen der EU-Zoorichtlinie nicht erfüllt und ihm trotzdem die erforderliche Genehmigung erteilt wurde, liegt ein solcher Verstoß vor.
Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.391764″ width=“1″ height=“1″>
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Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
25.11.2009
Tierpark Lübeck: Menschen für Tierrechte reichen Beschwerdebei EU-Kommission ein
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat heute bei der Europäischen Kommission förmlich Beschwerde dagegen eingelegt, dass dem Lübecker Tierpark Israelsdorf die Zertifizierung, die nach der EU-Zoorichtlinie für den weiteren Betrieb des Zoos erforderlich ist, erteilt wurde. Der Verband geht davon aus, dass der Tierpark die Voraussetzungen der EU-Zoorichtlinie nicht erfüllt und die Genehmigung alleine aufgrund politischer Motivation erteilt wurde.
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Die Tiere im Tierpark Lübeck fristen teilweise seit Jahrzehnten ein klägliches Dasein hinter Gittern in völlig veralteten Gehegen. Obwohl diese eklatanten Zustände bestens bekannt sind, hat die Politik in den letzten Jahren kaum etwas getan, um die Situation für die Tiere zu verbessern.“ So ist auch der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom September 2008 zur Kündigung des Pachtvertrags mit der Tierparkgesellschaft nach wie vor nicht umgesetzt.
Nachdem dann auch noch im Sommer 2009 die nach EU-Recht erforderliche Zertifizierung erteilt wurde, hat sich der Bundesverband jetzt an die Europäische Kommission gewendet, die für die Einhaltung des EU-Rechts zuständig ist.
„Aufgrund umfangreichen Materials und einer genauen Beschreibung, wie es zu der Zertifizierung kam, haben wir nun die Europäische Kommission von den Zuständen in Lübeck und dem Elend der Tiere in Kenntnis gesetzt. Wir vertrauen darauf, dass die Kommission der Sache nachgeht und sich selbst ein Bild davon verschafft, wie in Lübeck mit europäischem Recht umgegangen wird. Wir hoffen, dass es dann zu einer Wende kommt und wir endlich den Tieren zu einer tiergemäßen Unterbringung verhelfen können“, so Simons weiter.
Die Europäische Kommission kontrolliert, dass die Mitgliedstaaten EU-Recht umsetzen. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, kann die Kommission ihn zur Behebung des Verstoßes auffordern – notfalls auch mit Hilfe eines Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn der Tierpark Lübeck die Voraussetzungen der EU-Zoorichtlinie nicht erfüllt und ihm trotzdem die erforderliche Genehmigung erteilt wurde, liegt ein solcher Verstoß vor.
Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.391764″ width=“1″ height=“1″>