Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Unterlagen für grenzüberschreitende…

München

Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Unterlagen für grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung liegen aus

Die Unterlagen für das Vorverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Errichtung von zwei weiteren Kernkraftwerksblöcken am Standort Temelin können die Bürger ab dem 22. September 2008 bei den grenznahen Landratsämtern (CHA, FRG, HO, NEW, PA, REG, SAD, TIR, WUN), kreisfreien Städten (HO, PA und WEN) und am Bayerischen Umweltministerium zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen. Dort sind die Unterlagen auch unter http://www.reaktorsicherheit.bayern.de/ abrufbar. Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen in Bayern ist die Möglichkeit eröffnet, bis zum 11.10.2008 (es zählt das Datum des Poststempels) formlos Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.

Die Anschrift des Tschechischen Umweltministeriums lautet:

Ministerstvo ?ivotního Prostredí
100 10 Praha 10 – Vršovice
Vršovická 65
Tschechische Republik

Das gegenwärtig durchgeführte Vorverfahren ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Hierfür ist eine Einwendungsfrist von 20 Tagen eingeräumt. Zweck des Vorverfahrens ist es festzustellen, welche Unterlagen in der kommenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussichtlich vom Antragsteller beizubringen sind.

Hinweis: Das Vorverfahren und das UVP-Verfahren wird nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß der Espoo-Konvention und dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung – AtVfV und die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar.

Weitere Informationen: http://www.reaktorsicherheit.bayern.de

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Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Unterlagen für grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung liegen aus

Die Unterlagen für das Vorverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Errichtung von zwei weiteren Kernkraftwerksblöcken am Standort Temelin können die Bürger ab dem 22. September 2008 bei den grenznahen Landratsämtern (CHA, FRG, HO, NEW, PA, REG, SAD, TIR, WUN), kreisfreien Städten (HO, PA und WEN) und am Bayerischen Umweltministerium zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen. Dort sind die Unterlagen auch unter http://www.reaktorsicherheit.bayern.de/ abrufbar. Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen in Bayern ist die Möglichkeit eröffnet, bis zum 11.10.2008 (es zählt das Datum des Poststempels) formlos Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.

Die Anschrift des Tschechischen Umweltministeriums lautet:

Ministerstvo ?ivotního Prostredí
100 10 Praha 10 – Vršovice
Vršovická 65
Tschechische Republik

Das gegenwärtig durchgeführte Vorverfahren ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Hierfür ist eine Einwendungsfrist von 20 Tagen eingeräumt. Zweck des Vorverfahrens ist es festzustellen, welche Unterlagen in der kommenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussichtlich vom Antragsteller beizubringen sind.

Hinweis: Das Vorverfahren und das UVP-Verfahren wird nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß der Espoo-Konvention und dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung – AtVfV und die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar.

Weitere Informationen: http://www.reaktorsicherheit.bayern.de