Weitere Maßnahmen für Energieeffizienz und Klimaschutz beschlossen

Berlin

Weitere Maßnahmen für Energieeffizienz und Klimaschutz beschlossen
Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit:
Die Bundesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettsitzung den zweiten Teil ihres Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) beschlossen.
Steigende Energiepreise und der Klimawandel stellen Herausforderungen an eine sichere, umweltfreundliche und preiswürdige Energieversorgung dar. Dafür sieht die Bundesregierung insbesondere zwei zentrale Ansatzpunkte: Energie muss noch effizienter eingesetzt werden. Der Anteil an erneuerbaren Energien muss steigen. Nur so lassen sich CO2-Emissionen reduzieren und die Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherstellen. Die Erhöhung der Energieeffizienz verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und hält die finanzielle Last für Verbraucher und Wirtschaft in Grenzen.
Dazu Bundeskanzlerin Angela Merkel: ‘Wir sind nicht am Beginn des Klimawandels, sondern mittendrin. Im Gegensatz zu dem natürlichen Klimawandel vergangener Zeiten vollzieht sich der vom Menschen verursachte viel schneller. Durch Nichtstun würden wir fünf bis 20 Prozent unseres Wohlstandes verlieren.’
Das heutige Maßnahmenbündel umfasst unter anderem folgende Punkte:
* Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze. Es dient der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Stromübertragungsnetze. Erforderlich machen das der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ebenso wie der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und der Anschluss neuer Kraftwerke.
* Die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Unter anderem heben diese Neuregelungen die energetischen Anforderungen an Neubauten und an wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent an, einzelne Nachrüstpflichten werden ausgeweitet und die langfristige Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen geregelt.
* Die Novellierung der Heizkostenverordnung dient dazu, durch stärker verbrauchsabhängige Abrechnungsregelungen weitere Energieeinsparpotenziale zu erschließen. Damit werden auch die CO2-Emissionen im Gebäudebereich verringert.
* Eine Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich. Damit wird der Markt beim Messstellenbetrieb und der Messung (Ab- und Auslesen der Zähler) vollständig geöffnet. Auf diese Weise schaffen wir die Voraussetzung für die sogenannten ‘intelligenten Zähler’. Die Verordnung erschließt den Verbraucherinnen und Verbrauchern wettbewerbsbedingte Preisvorteile und fördert gleichzeitig über Innovationen beim Zähl- und Messwesen Energieeinsparungen und Effizienz.
* Eine Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und eine Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Damit schafft die Bundesregierung stärkere Anreize für den Einsatz schadstoffarmer Nutzfahrzeuge bzw. für die Nachrüstung des Bestands mit Partikelminderungssystemen.
* Die Einigung auf die Eckpunkte zur Kfz-Steuer, d.h. deren Umstellung auf den CO2-Ausstoß zum 1. Januar 2010. Damit will die Bundesregierung Anreize geben zur Entwicklung und Einführung hocheffizienter Antriebe und damit der Absenkung der C02-Emissionen.
Mit den heutigen Beschlüssen schließt die Bundesregierung an das umfangreiche Gesetzes-Paket an, das sie am 5. Dezember 2007 verabschiedet hat. Dazu gehören vor allem die Verdopplung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplung an der Energieproduktion, der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Strom- sowie in der Wärmeproduktion. Außerdem wurde ein Rahmengesetz verabschiedet, um das Strommesswesen zu liberalisieren. Diese Gesetze wurden am 8. Juni im Bundestag verabschiedet.
Innerhalb von nur 10 Monaten hat die Bundesregierung damit die 29 Eckpunkte ihres Energie- und Klimaprogramms weitgehend umgesetzt, die sie im August 2007 in Meseberg beschlossen hatte. Es ist das umfassendste Maßnahmenpaket der deutschen Energie- und Klimapolitik. Das Paket umfasst ordnungspolitische Rahmensetzungen, Förderinstrumente und Initiativen zur Forschung und Entwicklung. Allein 2008 stehen 3,3 Milliarden Euro an Förder- und Forschungsgeldern bereit.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 – 0
Telefax: 03018 272 – 2555

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Weitere Maßnahmen für Energieeffizienz und Klimaschutz beschlossen
Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit:
Die Bundesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettsitzung den zweiten Teil ihres Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) beschlossen.
Steigende Energiepreise und der Klimawandel stellen Herausforderungen an eine sichere, umweltfreundliche und preiswürdige Energieversorgung dar. Dafür sieht die Bundesregierung insbesondere zwei zentrale Ansatzpunkte: Energie muss noch effizienter eingesetzt werden. Der Anteil an erneuerbaren Energien muss steigen. Nur so lassen sich CO2-Emissionen reduzieren und die Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherstellen. Die Erhöhung der Energieeffizienz verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und hält die finanzielle Last für Verbraucher und Wirtschaft in Grenzen.
Dazu Bundeskanzlerin Angela Merkel: ‘Wir sind nicht am Beginn des Klimawandels, sondern mittendrin. Im Gegensatz zu dem natürlichen Klimawandel vergangener Zeiten vollzieht sich der vom Menschen verursachte viel schneller. Durch Nichtstun würden wir fünf bis 20 Prozent unseres Wohlstandes verlieren.’
Das heutige Maßnahmenbündel umfasst unter anderem folgende Punkte:
* Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze. Es dient der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Stromübertragungsnetze. Erforderlich machen das der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ebenso wie der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und der Anschluss neuer Kraftwerke.
* Die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Unter anderem heben diese Neuregelungen die energetischen Anforderungen an Neubauten und an wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent an, einzelne Nachrüstpflichten werden ausgeweitet und die langfristige Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen geregelt.
* Die Novellierung der Heizkostenverordnung dient dazu, durch stärker verbrauchsabhängige Abrechnungsregelungen weitere Energieeinsparpotenziale zu erschließen. Damit werden auch die CO2-Emissionen im Gebäudebereich verringert.
* Eine Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich. Damit wird der Markt beim Messstellenbetrieb und der Messung (Ab- und Auslesen der Zähler) vollständig geöffnet. Auf diese Weise schaffen wir die Voraussetzung für die sogenannten ‘intelligenten Zähler’. Die Verordnung erschließt den Verbraucherinnen und Verbrauchern wettbewerbsbedingte Preisvorteile und fördert gleichzeitig über Innovationen beim Zähl- und Messwesen Energieeinsparungen und Effizienz.
* Eine Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und eine Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Damit schafft die Bundesregierung stärkere Anreize für den Einsatz schadstoffarmer Nutzfahrzeuge bzw. für die Nachrüstung des Bestands mit Partikelminderungssystemen.
* Die Einigung auf die Eckpunkte zur Kfz-Steuer, d.h. deren Umstellung auf den CO2-Ausstoß zum 1. Januar 2010. Damit will die Bundesregierung Anreize geben zur Entwicklung und Einführung hocheffizienter Antriebe und damit der Absenkung der C02-Emissionen.
Mit den heutigen Beschlüssen schließt die Bundesregierung an das umfangreiche Gesetzes-Paket an, das sie am 5. Dezember 2007 verabschiedet hat. Dazu gehören vor allem die Verdopplung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplung an der Energieproduktion, der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Strom- sowie in der Wärmeproduktion. Außerdem wurde ein Rahmengesetz verabschiedet, um das Strommesswesen zu liberalisieren. Diese Gesetze wurden am 8. Juni im Bundestag verabschiedet.
Innerhalb von nur 10 Monaten hat die Bundesregierung damit die 29 Eckpunkte ihres Energie- und Klimaprogramms weitgehend umgesetzt, die sie im August 2007 in Meseberg beschlossen hatte. Es ist das umfassendste Maßnahmenpaket der deutschen Energie- und Klimapolitik. Das Paket umfasst ordnungspolitische Rahmensetzungen, Förderinstrumente und Initiativen zur Forschung und Entwicklung. Allein 2008 stehen 3,3 Milliarden Euro an Förder- und Forschungsgeldern bereit.
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