Weiterer Schritt für den zügigen Bau neuer Höchstspannungsleitungen

Berlin

Weiterer Schritt für den zügigen Bau neuer Höchstspannungsleitungen

Die Bundesregierung hat heute ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zu dem Entwurf eines “Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze” abgegeben.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Das Gesetz wird die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Höchstspannungsleitungen beschleunigen. Denn der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich.

Der Gesetzesentwurf wurde am 18. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 seine Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben. Der Bundesrat unterstützt den Gesetzesentwurf und hat nur wenige Änderungen angeregt.

Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gegenäußerung kann der Gesetzesentwurf dem Bundestag zugeleitet und im parlamentarischen Verfahren behandelt werden.

Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de

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Die Bundesregierung hat heute ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zu dem Entwurf eines “Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze” abgegeben.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Das Gesetz wird die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Höchstspannungsleitungen beschleunigen. Denn der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich.

Der Gesetzesentwurf wurde am 18. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 seine Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben. Der Bundesrat unterstützt den Gesetzesentwurf und hat nur wenige Änderungen angeregt.

Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gegenäußerung kann der Gesetzesentwurf dem Bundestag zugeleitet und im parlamentarischen Verfahren behandelt werden.

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