Zukunftssicherung mit moderner Agrarpolitik – Konsequenz im Verbraucherschutz

Berlin

Zukunftssicherung mit moderner Agrarpolitik – Konsequenz im Verbraucherschutz

Klausurtagung der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Bundesminister Horst Seehofer

Zu den Ergebnissen der gemeinsamen Klausurtagung der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Bundesminister Horst Seehofer zu agrar- und verbraucherpolitischen Themen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Unionsfraktion hat sich im Rahmen ihrer Klausurtagung intensiv mit zahlreichen Themen im Bereich der Agrar- und Verbraucherpolitik auseinandergesetzt, so zum Beispiel mit den Vorschlägen der EU-Kommission zum Health Check der Europäischen Agrarpolitik oder dem Schutz von Verbraucherdaten vor missbräuchlicher Verwendung. Dabei wurden grundsätzliche Beschlüsse gefasst, die im Folgenden kurz wiedergegeben werden.

Überprüfung der Europäischen Agrarpolitik

– Die Arbeitsgruppe begrüßt die Grundidee einer Überprüfung der Elemente der Agrarreform von 2003. Der Health Check darf keine neue Reform sein. Wir stehen für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Zukunftsfestigkeit der Agrarreform von 2003.
– Die Arbeitsgruppe fordert weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften von Cross Compliance. Die Schaffung eines Bodenerosionskataster wird abgelehnt.
– Die Arbeitsgruppe lehnt eine pauschale, betriebsgrößenabhängige Kürzung ab. Auch eine stufenweise Erhöhung der Modulation der Direktzahlungen in die 2. Säule ist für uns nicht akzeptabel. Beides führt zu einer Reduzierung der investiven Mittel auf den Betrieben, die zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich sind.
– Die Milcherzeugung in Deutschland muss eine Zukunft haben. Daher fordern wir von der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Ende der Milchquotenregelung im Jahr 2015 ein Gesamtkonzept mit Begleitmaßnahmen, um die landwirtschaftliche Produktion auch in benachteiligten Gebieten zu halten. Dazu gehört auch die Schaffung eines Milchfonds aus nicht ausgeschöpften Mitteln der Agrarleitlinie.

Politik für die ländlichen Räume

– Die Arbeitsgruppe fordert die Erarbeitung eines Gesetzes zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume als Weiterentwicklung des Landwirtschaftsgesetzes.
– Das bisher Sektor bezogene Landwirtschaftsgesetz soll dabei um einen regionalen Ansatz ergänzt werden mit dem Ziel, eine gleichwertige Entwicklung der ländlichen Räume zu den Ballungsräumen sicher zu stellen.

Biokraftstoffe

– Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekennt sich klar zu einem höheren Anteil von Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffen am Kraftstoffabsatz.
– Der vom Bundesumweltminister vorgelegte Plan einer Reduzierung der Beimischungsquoten wird von der Arbeitsgruppe nur dann mitgetragen, wenn die nächste Stufe der Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl ausgesetzt wird. Eine Reduzierung der Beimischungsquoten träfe insbesondere die heimischen Produzenten.
– Darüber hinaus müssen importierte Rohstoffe für die Produktion von Biokraftstoffen aus zertifiziertem Anbau stammen. Ansonsten dürfen sie nicht mehr auf die Beimischungsquote angerechnet werden.

Umweltgesetzbuch

– Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann einem Umweltgesetzbuch nur dann zustimmen, wenn zusätzliche Bürokratie vermieden wird und es nicht zu einer Verschärfung vorhandener Gesetze kommt.
– Wir werden einem Umweltgesetzbuch nur dann zustimmen, wenn die Zielsetzung des Koalitionsvertrages erfüllt wird: das stark zersplitterte Umweltrecht übersichtlich zusammenzuführen, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und so zu einer Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beizutragen.
– Wir lehnen Doppelregelungen zur “Guten fachlichen Praxis” im Fach- und Umweltrecht ebenso ab wie Verschärfungen der ohnehin schon strengen Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen und Viehställe.

Zertifizierung/Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

– Die Verbraucherinnen und Verbraucher möchten eine klare Ziel führende Kennzeichnung von Lebensmitteln. Deshalb setzt sich die Arbeitsgruppe für Transparenz und Sicherheit in der Lebensmittelerzeugung ein. Die Verantwortung für einwandfreie und qualitativ hochwertige Lebensmittel liegt bei Erzeugern, Verarbeitern und Händlern.
– Um Sicherheit und Qualität der Lebensmittelkontrolle zu verbessern, soll die Kooperation zwischen Eigenkontrollsystemen der Wirtschaft und amtlicher Überwachung weiter ausgebaut werden. Der Aufbau wirtschaftseigener Qualitätssicherungssysteme ist zu fördern.
– Die Arbeitsgruppe fordert eine umfassende Information des Verbrauchers über die Zusammensetzung der Lebensmittel. Dazu gehören die Kennzeichnung der Herkunft der Rohstoffe, Sozial- oder Nachhaltigkeitsstandards sowie die Vermittlung von Kenntnissen in der Umwelt- und Klimabilanz der Produkte.
– Die Arbeitsgruppe hält eine differenzierende Kennzeichnung nach Herkunfts- und Verarbeitungsart für sinnvoll.
– Die Praktikabilität der Kennzeichnung muss dabei bedacht werden.

Erbschaftsteuerreform

– Die Arbeitsgruppe setzt sich für ein speziell auf den Bereich der Land- und Forstwirtschaft abgestimmtes ertragsbasiertes Bewertungsverfahren ein.
– Die Arbeitsgruppe fordert die Einbeziehung verpachteter Flächen und Betriebe in die Verschonungsregeln. Nur so ist eine gleitende Hofübergabe auch zukünftig möglich.
– Die Arbeitsgruppe lehnt sogenannte “Fallbeillösungen” ab und fordert die Einführung des Abschmelzmodells zur Honorierung der Betriebsfortführung.
– Wir fordern eine massive Verkürzung der Fristen für Verschonungsregeln und Nachbewertungsvorbehalt.

Saison-Arbeitskräfte

– Die Arbeitsgruppe fordert die Anpassung der gegenwärtigen Eckpunkteregelung für Saison-Arbeitskräfte.
– Denn in den Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben herrscht ein Mangel an Saison-Arbeitskräften, insbesondere durch eine geringere Verfügbarkeit polnischer Arbeitskräfte.
– Wir fordern daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer höheren Verfügbarkeit von Saison-Arbeitskräften führen, wie zum Beispiel die Verlängerung der Beschäftigungsdauer, die die Attraktivität der Beschäftigung deutlich erhöhen würde.

Datenschutz

– Die Arbeitsgruppe begrüßt die Ergebnisse des Datenschutzgipfels des Bundesinnenministers.
– Die Weitergabe von Daten soll künftig nur mit Zustimmung des Verbrauchers erfolgen. Bei Geschäftsfusionen oder ?übernahmen müssen die Kunden darüber informiert und deren Zustimmung eingeholt werden, bevor die Daten weitere Verwendung finden.
– Eine Kennzeichnung der Datenherkunft, ein Kopplungsverbot bei Vertragsabschlüssen sowie Gewinnabschöpfungen sind nötig.
– Aufklärungskampagnen müssen entwickelt werden.

Nach einem intensiven Meinungsaustausch mit dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Peter Schaar, hat die Arbeitsgruppe ein umfangreiches Thesenpapier unter dem Titel “Datenschutz ist Verbraucherschutz” verabschiedet, das in die laufende Diskussion eingebracht werden soll.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin

Zukunftssicherung mit moderner Agrarpolitik – Konsequenz im Verbraucherschutz

Klausurtagung der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Bundesminister Horst Seehofer

Zu den Ergebnissen der gemeinsamen Klausurtagung der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Bundesminister Horst Seehofer zu agrar- und verbraucherpolitischen Themen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Unionsfraktion hat sich im Rahmen ihrer Klausurtagung intensiv mit zahlreichen Themen im Bereich der Agrar- und Verbraucherpolitik auseinandergesetzt, so zum Beispiel mit den Vorschlägen der EU-Kommission zum Health Check der Europäischen Agrarpolitik oder dem Schutz von Verbraucherdaten vor missbräuchlicher Verwendung. Dabei wurden grundsätzliche Beschlüsse gefasst, die im Folgenden kurz wiedergegeben werden.

Überprüfung der Europäischen Agrarpolitik

– Die Arbeitsgruppe begrüßt die Grundidee einer Überprüfung der Elemente der Agrarreform von 2003. Der Health Check darf keine neue Reform sein. Wir stehen für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Zukunftsfestigkeit der Agrarreform von 2003.
– Die Arbeitsgruppe fordert weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften von Cross Compliance. Die Schaffung eines Bodenerosionskataster wird abgelehnt.
– Die Arbeitsgruppe lehnt eine pauschale, betriebsgrößenabhängige Kürzung ab. Auch eine stufenweise Erhöhung der Modulation der Direktzahlungen in die 2. Säule ist für uns nicht akzeptabel. Beides führt zu einer Reduzierung der investiven Mittel auf den Betrieben, die zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich sind.
– Die Milcherzeugung in Deutschland muss eine Zukunft haben. Daher fordern wir von der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Ende der Milchquotenregelung im Jahr 2015 ein Gesamtkonzept mit Begleitmaßnahmen, um die landwirtschaftliche Produktion auch in benachteiligten Gebieten zu halten. Dazu gehört auch die Schaffung eines Milchfonds aus nicht ausgeschöpften Mitteln der Agrarleitlinie.

Politik für die ländlichen Räume

– Die Arbeitsgruppe fordert die Erarbeitung eines Gesetzes zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume als Weiterentwicklung des Landwirtschaftsgesetzes.
– Das bisher Sektor bezogene Landwirtschaftsgesetz soll dabei um einen regionalen Ansatz ergänzt werden mit dem Ziel, eine gleichwertige Entwicklung der ländlichen Räume zu den Ballungsräumen sicher zu stellen.

Biokraftstoffe

– Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekennt sich klar zu einem höheren Anteil von Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffen am Kraftstoffabsatz.
– Der vom Bundesumweltminister vorgelegte Plan einer Reduzierung der Beimischungsquoten wird von der Arbeitsgruppe nur dann mitgetragen, wenn die nächste Stufe der Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl ausgesetzt wird. Eine Reduzierung der Beimischungsquoten träfe insbesondere die heimischen Produzenten.
– Darüber hinaus müssen importierte Rohstoffe für die Produktion von Biokraftstoffen aus zertifiziertem Anbau stammen. Ansonsten dürfen sie nicht mehr auf die Beimischungsquote angerechnet werden.

Umweltgesetzbuch

– Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann einem Umweltgesetzbuch nur dann zustimmen, wenn zusätzliche Bürokratie vermieden wird und es nicht zu einer Verschärfung vorhandener Gesetze kommt.
– Wir werden einem Umweltgesetzbuch nur dann zustimmen, wenn die Zielsetzung des Koalitionsvertrages erfüllt wird: das stark zersplitterte Umweltrecht übersichtlich zusammenzuführen, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und so zu einer Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beizutragen.
– Wir lehnen Doppelregelungen zur “Guten fachlichen Praxis” im Fach- und Umweltrecht ebenso ab wie Verschärfungen der ohnehin schon strengen Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen und Viehställe.

Zertifizierung/Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

– Die Verbraucherinnen und Verbraucher möchten eine klare Ziel führende Kennzeichnung von Lebensmitteln. Deshalb setzt sich die Arbeitsgruppe für Transparenz und Sicherheit in der Lebensmittelerzeugung ein. Die Verantwortung für einwandfreie und qualitativ hochwertige Lebensmittel liegt bei Erzeugern, Verarbeitern und Händlern.
– Um Sicherheit und Qualität der Lebensmittelkontrolle zu verbessern, soll die Kooperation zwischen Eigenkontrollsystemen der Wirtschaft und amtlicher Überwachung weiter ausgebaut werden. Der Aufbau wirtschaftseigener Qualitätssicherungssysteme ist zu fördern.
– Die Arbeitsgruppe fordert eine umfassende Information des Verbrauchers über die Zusammensetzung der Lebensmittel. Dazu gehören die Kennzeichnung der Herkunft der Rohstoffe, Sozial- oder Nachhaltigkeitsstandards sowie die Vermittlung von Kenntnissen in der Umwelt- und Klimabilanz der Produkte.
– Die Arbeitsgruppe hält eine differenzierende Kennzeichnung nach Herkunfts- und Verarbeitungsart für sinnvoll.
– Die Praktikabilität der Kennzeichnung muss dabei bedacht werden.

Erbschaftsteuerreform

– Die Arbeitsgruppe setzt sich für ein speziell auf den Bereich der Land- und Forstwirtschaft abgestimmtes ertragsbasiertes Bewertungsverfahren ein.
– Die Arbeitsgruppe fordert die Einbeziehung verpachteter Flächen und Betriebe in die Verschonungsregeln. Nur so ist eine gleitende Hofübergabe auch zukünftig möglich.
– Die Arbeitsgruppe lehnt sogenannte “Fallbeillösungen” ab und fordert die Einführung des Abschmelzmodells zur Honorierung der Betriebsfortführung.
– Wir fordern eine massive Verkürzung der Fristen für Verschonungsregeln und Nachbewertungsvorbehalt.

Saison-Arbeitskräfte

– Die Arbeitsgruppe fordert die Anpassung der gegenwärtigen Eckpunkteregelung für Saison-Arbeitskräfte.
– Denn in den Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben herrscht ein Mangel an Saison-Arbeitskräften, insbesondere durch eine geringere Verfügbarkeit polnischer Arbeitskräfte.
– Wir fordern daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer höheren Verfügbarkeit von Saison-Arbeitskräften führen, wie zum Beispiel die Verlängerung der Beschäftigungsdauer, die die Attraktivität der Beschäftigung deutlich erhöhen würde.

Datenschutz

– Die Arbeitsgruppe begrüßt die Ergebnisse des Datenschutzgipfels des Bundesinnenministers.
– Die Weitergabe von Daten soll künftig nur mit Zustimmung des Verbrauchers erfolgen. Bei Geschäftsfusionen oder ?übernahmen müssen die Kunden darüber informiert und deren Zustimmung eingeholt werden, bevor die Daten weitere Verwendung finden.
– Eine Kennzeichnung der Datenherkunft, ein Kopplungsverbot bei Vertragsabschlüssen sowie Gewinnabschöpfungen sind nötig.
– Aufklärungskampagnen müssen entwickelt werden.

Nach einem intensiven Meinungsaustausch mit dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Peter Schaar, hat die Arbeitsgruppe ein umfangreiches Thesenpapier unter dem Titel “Datenschutz ist Verbraucherschutz” verabschiedet, das in die laufende Diskussion eingebracht werden soll.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de