Erneuerbare-Energien-Gesetz: Mit zwei Verordnungen zum EEG wird die Erfolgsstory fortgesetzt

Berlin

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Mit zwei Verordnungen zum EEG wird die Erfolgsstory fortgesetzt

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen ueber die Ausgestaltung von Verordnung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklaeren der umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Marco Buelow und der zustaendige Berichterstatter Dirk Becker:

Mit der Einigung zu den Grundzuegen der Aenderung des Ausgleichmechanismus wird die bisherige Struktur des EEG vereinfacht und die Verbraucher und Verbraucherinnen durch den Wegfall der sogenannten „doppelten Veredelung des EEG-Stroms“ um einen jaehrlichen dreistelligen Millionenbetrag entlastet. Die bisherige gleichzeitige physikalische und finanzielle Waelzung der eingespeisten Strommengen aus Erneuerbaren Energien wird schon zum 1. Januar 2010 auf eine rein finanzielle Waelzung umgestellt. Damit bekommen auch die Letztlieferanten wie Stadtwerke und Stromhaendler Sicherheit bei ihrer Beschaffungspolitik. Diese Sicherheit haetten die Stadtwerke schon frueher bekommen koennen, wenn die Union diese Verordnung nicht ueber Monate hinweg in „Geiselhaft“ genommen haette.

Das EEG bleibt in seiner Grundstruktur und mit seiner Vorrangregelung bei der Einspeisung erhalten, so dass die Anlagenbetreiber und Investoren nichts zu befuerchten haben. Der bisherige Zubau von Erneuerbaren Energien im Strombereich kann – wie auch schon frueher – die Vorhersagen und Mindestausbauziele uebertrumpfen.

Mit der gleichzeitigen Einigung zur sogenannten Systemdienstleistungs-Verordnung (SDLWindVO) werden Anreize fuer Windkraftanlagen gesetzt, Systemdienstleistungen zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs zu erbringen – Windkraftanlagen erhalten Kraftwerksstandard, ja in einzelnen Bestimmungen der Verordnung tragen Windkraftanlagen sogar mehr zur Netzsicherheit bei als neue konventionelle Kraftwerke. Durch einen Bonus fuer Neu- wie auch Altanlagen wird die Umruestung der Windkraftanlagen erleichtert.

Der weitere notwendige Zubau der Windkraft an Land, der zur Erreichung unserer Klimaschutz- und Erneuerbare-Energien-Ausbauziele notwendig ist, kann somit ungebremst weitergehen: Hoehere Anteile von Windenergie im Stromnetz werden somit nicht zum Problem.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Erneuerbare-Energien-Gesetz: Mit zwei Verordnungen zum EEG wird die Erfolgsstory fortgesetzt

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen ueber die Ausgestaltung von Verordnung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklaeren der umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Marco Buelow und der zustaendige Berichterstatter Dirk Becker:

Mit der Einigung zu den Grundzuegen der Aenderung des Ausgleichmechanismus wird die bisherige Struktur des EEG vereinfacht und die Verbraucher und Verbraucherinnen durch den Wegfall der sogenannten „doppelten Veredelung des EEG-Stroms“ um einen jaehrlichen dreistelligen Millionenbetrag entlastet. Die bisherige gleichzeitige physikalische und finanzielle Waelzung der eingespeisten Strommengen aus Erneuerbaren Energien wird schon zum 1. Januar 2010 auf eine rein finanzielle Waelzung umgestellt. Damit bekommen auch die Letztlieferanten wie Stadtwerke und Stromhaendler Sicherheit bei ihrer Beschaffungspolitik. Diese Sicherheit haetten die Stadtwerke schon frueher bekommen koennen, wenn die Union diese Verordnung nicht ueber Monate hinweg in „Geiselhaft“ genommen haette.

Das EEG bleibt in seiner Grundstruktur und mit seiner Vorrangregelung bei der Einspeisung erhalten, so dass die Anlagenbetreiber und Investoren nichts zu befuerchten haben. Der bisherige Zubau von Erneuerbaren Energien im Strombereich kann – wie auch schon frueher – die Vorhersagen und Mindestausbauziele uebertrumpfen.

Mit der gleichzeitigen Einigung zur sogenannten Systemdienstleistungs-Verordnung (SDLWindVO) werden Anreize fuer Windkraftanlagen gesetzt, Systemdienstleistungen zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs zu erbringen – Windkraftanlagen erhalten Kraftwerksstandard, ja in einzelnen Bestimmungen der Verordnung tragen Windkraftanlagen sogar mehr zur Netzsicherheit bei als neue konventionelle Kraftwerke. Durch einen Bonus fuer Neu- wie auch Altanlagen wird die Umruestung der Windkraftanlagen erleichtert.

Der weitere notwendige Zubau der Windkraft an Land, der zur Erreichung unserer Klimaschutz- und Erneuerbare-Energien-Ausbauziele notwendig ist, kann somit ungebremst weitergehen: Hoehere Anteile von Windenergie im Stromnetz werden somit nicht zum Problem.

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