Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen…

Berlin

Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie

Datum: 21.4.2010

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie beschlossen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: “Der Gesetzentwurf ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Verbesserung der Energieeffizienz und dient der marktwirtschaftlichen 1:1 Umsetzung der Richtlinie in Deutschland.”

Mit dem Gesetzentwurf sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, den nationalen Energieeinsparrichtwert zu erreichen. Er schafft außerdem die Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung anderer Energieeffizienzmaßnahmen.

Nach der Energiedienstleistungsrichtlinie soll Deutschland über einen Zeitraum von neun Jahren bis 2017 neun Prozent Endenergie (d. h. auf Verbrauchsseite) im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 einsparen. Hierzu baut der Gesetzentwurf auf den Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Zusammen mit diesen Maßnahmen und dem für das Frühjahr 2010 vorgesehenen Inkrafttreten der Vergabeverordnung dient der jetzt beschlossene Gesetzentwurf dazu, die Richtlinie vollständig umzusetzen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind:
die Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparrichtwerts,
die Auswahl von Vorgaben an bestimmte Energieunternehmen zur Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (in erster Linie Informationspflicht über dieses Angebot, ggf. Sorgepflicht der Energieunternehmen für ausreichendes Angebot an Energieaudits),
die Regelungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, d. h. Bund, Länder und Gemeinden gehen bei der Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. durch Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit) mit gutem Beispiel voran,
die Beauftragung der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz mit weiteren Erfassungs- und Unterstützungsaufgaben.

Begleitend werden Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Diese zielen darauf, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu “Stromspar-Checks” in Privathaushalten zu erreichen. Über weitere, über das Gesetz hinausgehende Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Energieeffizienz soll im Nachgang zum Energiekonzept und zur Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms entschieden werden.

Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de407746″ width=”1″ height=”1″>

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Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie

Datum: 21.4.2010

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie beschlossen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: “Der Gesetzentwurf ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Verbesserung der Energieeffizienz und dient der marktwirtschaftlichen 1:1 Umsetzung der Richtlinie in Deutschland.”

Mit dem Gesetzentwurf sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, den nationalen Energieeinsparrichtwert zu erreichen. Er schafft außerdem die Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung anderer Energieeffizienzmaßnahmen.

Nach der Energiedienstleistungsrichtlinie soll Deutschland über einen Zeitraum von neun Jahren bis 2017 neun Prozent Endenergie (d. h. auf Verbrauchsseite) im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 einsparen. Hierzu baut der Gesetzentwurf auf den Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Zusammen mit diesen Maßnahmen und dem für das Frühjahr 2010 vorgesehenen Inkrafttreten der Vergabeverordnung dient der jetzt beschlossene Gesetzentwurf dazu, die Richtlinie vollständig umzusetzen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind:
die Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparrichtwerts,
die Auswahl von Vorgaben an bestimmte Energieunternehmen zur Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (in erster Linie Informationspflicht über dieses Angebot, ggf. Sorgepflicht der Energieunternehmen für ausreichendes Angebot an Energieaudits),
die Regelungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, d. h. Bund, Länder und Gemeinden gehen bei der Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. durch Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit) mit gutem Beispiel voran,
die Beauftragung der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz mit weiteren Erfassungs- und Unterstützungsaufgaben.

Begleitend werden Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Diese zielen darauf, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu “Stromspar-Checks” in Privathaushalten zu erreichen. Über weitere, über das Gesetz hinausgehende Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Energieeffizienz soll im Nachgang zum Energiekonzept und zur Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms entschieden werden.

Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
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