Durchschnittserlös für Gas betrug 4,23 Cent/kWh im Jahr 2008

Wiesbaden

Durchschnittserlös für Gas betrug 4,23 Cent/kWh im Jahr 2008

WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2008 der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Gas 4,23 Cent je Kilowattstunde. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Grenzpreis damit um 15,3% gestiegen. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Bei der Abgabe an die privaten Haushalte erlösten die Versorgungsunternehmen 2008 im Durchschnitt 5,69 Cent je Kilowattstunde, 9,4% mehr als 2007. Der Durchschnittserlös aus der Gasabgabe an die Industrie belief sich 2008 auf 3,36 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 21,3% gegenüber 2007

Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.

Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Kaiser,
Telefon: (0611) 75-2307,
E-Mail: joerg.kaiser@destatis.de
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Wiesbaden

Durchschnittserlös für Gas betrug 4,23 Cent/kWh im Jahr 2008

WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2008 der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Gas 4,23 Cent je Kilowattstunde. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Grenzpreis damit um 15,3% gestiegen. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Bei der Abgabe an die privaten Haushalte erlösten die Versorgungsunternehmen 2008 im Durchschnitt 5,69 Cent je Kilowattstunde, 9,4% mehr als 2007. Der Durchschnittserlös aus der Gasabgabe an die Industrie belief sich 2008 auf 3,36 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 21,3% gegenüber 2007

Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.

Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Kaiser,
Telefon: (0611) 75-2307,
E-Mail: joerg.kaiser@destatis.de
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