Energieausweise ab 01.07.08 Pflicht für Wohngebäude bis Baujahr 1965: Ausreichende Motivation…

Frankfurt am Main

Energieausweise ab 01.07.08 Pflicht für Wohngebäude bis Baujahr 1965: Ausreichende Motivation zum Energiesparen oder nur ein guter Anfang?
Seit 01.10.2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2007). Damit wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise zur Pflicht. Ab 1. Juli 2008 müssen Hausbesitzer eines Wohngebäudes bis Baujahr 1965 ein solches Dokument bei Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung auf Verlangen vorlegen. Doch jetzt üben Fachleute Kritik an diesem Dokument.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist dasAusstellen von Energieausweisen schonseit 1995 vorgeschrieben. Ab 1. Juli 2008 benötigen aber auch Hausbesitzer mit Gebäuden bis Baujahr 1965 einen Energieausweis, sofern sie diese verkaufen, verpachten oder neu vermieten wollen. Sinn und Zweck dieses Dokuments soll es sein, dem jeweiligen Käufer, Pächter oder Mieter ein Dokument an die Hand zu geben, durch das er Häuser energetisch miteinander vergleichen kann. Dies erfolgt über eine einfache Energiekennzahl, die im Energieausweis enthalten ist. Durch sie kann festgestellt werden, ob man es mit einer ‘Energieschleuder’ zu tun hat oder nicht.
„Im Prinzip ist der Energieausweis ein guter Schritt in die richtige Richtung“ urteilt Martin Kutschka, 1. Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V. über den Energieausweis. „Aber der Ausweis kann eine ausführliche Energieberatung nicht ersetzen. Und nur die wird bewirken, dass sich Hauseigentümer um Energiesparmaßnahmen bemühen. Besser wäre es deshalb gewesen, man hätte die Ausweispflicht gleich eng an eine Vor-Ort-Energieberatung gebunden.“
Die Ausweise selbst wird es in zwei Varianten geben: einen kostengünstigen Energieausweis nach Verbrauch und einen Energieausweis nach Bedarf. Beide sind zehn Jahre lang gültig. Der Energieausweis nach Verbrauch ist recht kostengünstig zu erstellen, sofern das Haus mit einer zentralen Heizanlage ausgestattet ist. Er wird auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Allerdings geben die Daten damit lediglich Auskunft über das Heizverhalten des Vorgängers, nicht aber über die energetische Qualität des Gebäudes. Der Energieausweis nach Bedarf kann je nach Gebäude und Aufwand finanziell aufwändiger sein. Er wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt und enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität.
Zurzeit kann unter den Ausweisvarianten frei gewählt werden. Ausstellen lassen sollte man sich den Energieausweis von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten, wie zum Beispiel durch einen Architekten, Ingenieur oder speziell geschulten Energieberater. Bei der Wahl des Ausweisausstellers sollte in jedem Fall auf zwei Dinge geachtet werden: die ausreichende Qualifikation und die Neutralität des Ausstellers! Einen kompetenten und unabhängigen Energieausweisaussteller sowie einen kompetenten und unabhängigen Energieberater findet man unter anderem beim Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. unter www.den-ev.de
Deutsches Energieberater Netzwerk e.V.
Martin Kutschka
1. Vorsitzender
Franziusstr. 8-14
60314 Frankfurt am Main

Presserückfragen bitte unter 01805/001560 (6 Cent pro Minute aus dem Festnetz der
Klaus Fey
Pressekoordination DEN e.V.
Leinwebergasse 9
60386 Frankfurt/Main
presse@deutsches-energieberaternetzwerk.de
www.den-ev.de

Frankfurt am Main

Energieausweise ab 01.07.08 Pflicht für Wohngebäude bis Baujahr 1965: Ausreichende Motivation zum Energiesparen oder nur ein guter Anfang?
Seit 01.10.2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2007). Damit wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise zur Pflicht. Ab 1. Juli 2008 müssen Hausbesitzer eines Wohngebäudes bis Baujahr 1965 ein solches Dokument bei Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung auf Verlangen vorlegen. Doch jetzt üben Fachleute Kritik an diesem Dokument.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist dasAusstellen von Energieausweisen schonseit 1995 vorgeschrieben. Ab 1. Juli 2008 benötigen aber auch Hausbesitzer mit Gebäuden bis Baujahr 1965 einen Energieausweis, sofern sie diese verkaufen, verpachten oder neu vermieten wollen. Sinn und Zweck dieses Dokuments soll es sein, dem jeweiligen Käufer, Pächter oder Mieter ein Dokument an die Hand zu geben, durch das er Häuser energetisch miteinander vergleichen kann. Dies erfolgt über eine einfache Energiekennzahl, die im Energieausweis enthalten ist. Durch sie kann festgestellt werden, ob man es mit einer ‘Energieschleuder’ zu tun hat oder nicht.
„Im Prinzip ist der Energieausweis ein guter Schritt in die richtige Richtung“ urteilt Martin Kutschka, 1. Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V. über den Energieausweis. „Aber der Ausweis kann eine ausführliche Energieberatung nicht ersetzen. Und nur die wird bewirken, dass sich Hauseigentümer um Energiesparmaßnahmen bemühen. Besser wäre es deshalb gewesen, man hätte die Ausweispflicht gleich eng an eine Vor-Ort-Energieberatung gebunden.“
Die Ausweise selbst wird es in zwei Varianten geben: einen kostengünstigen Energieausweis nach Verbrauch und einen Energieausweis nach Bedarf. Beide sind zehn Jahre lang gültig. Der Energieausweis nach Verbrauch ist recht kostengünstig zu erstellen, sofern das Haus mit einer zentralen Heizanlage ausgestattet ist. Er wird auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Allerdings geben die Daten damit lediglich Auskunft über das Heizverhalten des Vorgängers, nicht aber über die energetische Qualität des Gebäudes. Der Energieausweis nach Bedarf kann je nach Gebäude und Aufwand finanziell aufwändiger sein. Er wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt und enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität.
Zurzeit kann unter den Ausweisvarianten frei gewählt werden. Ausstellen lassen sollte man sich den Energieausweis von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten, wie zum Beispiel durch einen Architekten, Ingenieur oder speziell geschulten Energieberater. Bei der Wahl des Ausweisausstellers sollte in jedem Fall auf zwei Dinge geachtet werden: die ausreichende Qualifikation und die Neutralität des Ausstellers! Einen kompetenten und unabhängigen Energieausweisaussteller sowie einen kompetenten und unabhängigen Energieberater findet man unter anderem beim Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. unter www.den-ev.de
Deutsches Energieberater Netzwerk e.V.
Martin Kutschka
1. Vorsitzender
Franziusstr. 8-14
60314 Frankfurt am Main

Presserückfragen bitte unter 01805/001560 (6 Cent pro Minute aus dem Festnetz der
Klaus Fey
Pressekoordination DEN e.V.
Leinwebergasse 9
60386 Frankfurt/Main
presse@deutsches-energieberaternetzwerk.de
www.den-ev.de