Erklärung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Mainz

Erklärung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Umweltstaatssekretärin Kraege: “Kyll-Anrainer sind Vorbilder” -4 Landkreise und 3 Kommunen unterstützen Kyllprojekt

Ziel der am 22. Dezember 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist es, die Gewässer unter Einbeziehung von ökologischen, ökonomischen sowie regionalen und sozialen Zielsetzungen zu bewirtschaften. Innerhalb von 15 Jahren soll bei allen Oberflächengewässern und beim Grundwasser ein guter Zustand erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen gehen die Anrainer der Kyll neue Wege: Heute unterzeichneten in Bitburg Vertreter von 4 Landkreisen und 3 Kommunen die “Erklärung zur Umsetzung der EU-WRRL im Rahmen des Kyllprojektes” im Beisein von Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege (Rheinland-Pfalz) und Umweltstaatsekretär Alexander Schlink (Nordrhein-Westfalen).

“Die Kooperation der beteiligten Kommunen, die es sich zur Aufgabe machen, die Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam umzusetzen, ist bisher einmalig”, stellt Umweltstaatssekretärin Kraege fest. “Dieses Projekt ist beispielhaft, weil es über Ländergrenzen reicht und ein Handlungsprogramm von der Quelle bis zur Mündung des Flusses Kyll entwickeln wird.”

Zur Aufstellung des Maßnahmeprogramms hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bereits 2008 intensive Gespräche mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreisen Trier-Saarburg, Vulkaneifelkreis und Euskirchen sowie der Stadt Trier geführt; auch die Gemeinden Dahlem und Hellenthal in Nordrhein-Westfalen waren einbezogen. In diesen Gesprächen konnte mit den zuständigen Kommunen Einvernehmen darüber erzielt werden, auf welche Art und Weise der gute ökologische Zustand hergestellt werden soll.

Die Kyll gehört zu den Schwerpunktgewässern die mit zeitlicher Priorität den guten Zustand” im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen sollen. Dafür sind vor allem Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer erforderlich. Darüber hinaus sehen die Kommunen weitergehende Renaturierungen vor. So sollen zum Beispiel vorhandene lokale strukturelle Defizite wie Uferverbauungen oder der Ausbau von Gewässerstecken mit Betonschalen wieder naturnah gestaltet werden.

Zur Umsetzung der EG-WRRL sind in allen Flussgebieten erstmals bis Ende 2009 koordinierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. In Rheinland-Pfalz laufen die Arbeiten im Rahmen der Richtlinie seit dem Jahr 2000.

In Rheinland-Pfalz waren bis zu Beginn der 80er Jahre noch über 30 Prozent der Oberflächengewässer in Folge fehlender oder unzureichender Abwasserreinigung stark verschmutzt (Gewässergüteklassen III bis IV). Flora und Fauna der Gewässer waren entsprechend stark geschädigt. Inzwischen erreichen fast alle Gewässer im Land wieder die Güteklasse II. Dies zeigt sich auch durch eine Zunahme der Artenvielfalt bei den Kleinlebewesen und den Fischen.

Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de

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Umweltstaatssekretärin Kraege: “Kyll-Anrainer sind Vorbilder” -4 Landkreise und 3 Kommunen unterstützen Kyllprojekt

Ziel der am 22. Dezember 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist es, die Gewässer unter Einbeziehung von ökologischen, ökonomischen sowie regionalen und sozialen Zielsetzungen zu bewirtschaften. Innerhalb von 15 Jahren soll bei allen Oberflächengewässern und beim Grundwasser ein guter Zustand erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen gehen die Anrainer der Kyll neue Wege: Heute unterzeichneten in Bitburg Vertreter von 4 Landkreisen und 3 Kommunen die “Erklärung zur Umsetzung der EU-WRRL im Rahmen des Kyllprojektes” im Beisein von Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege (Rheinland-Pfalz) und Umweltstaatsekretär Alexander Schlink (Nordrhein-Westfalen).

“Die Kooperation der beteiligten Kommunen, die es sich zur Aufgabe machen, die Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam umzusetzen, ist bisher einmalig”, stellt Umweltstaatssekretärin Kraege fest. “Dieses Projekt ist beispielhaft, weil es über Ländergrenzen reicht und ein Handlungsprogramm von der Quelle bis zur Mündung des Flusses Kyll entwickeln wird.”

Zur Aufstellung des Maßnahmeprogramms hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bereits 2008 intensive Gespräche mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreisen Trier-Saarburg, Vulkaneifelkreis und Euskirchen sowie der Stadt Trier geführt; auch die Gemeinden Dahlem und Hellenthal in Nordrhein-Westfalen waren einbezogen. In diesen Gesprächen konnte mit den zuständigen Kommunen Einvernehmen darüber erzielt werden, auf welche Art und Weise der gute ökologische Zustand hergestellt werden soll.

Die Kyll gehört zu den Schwerpunktgewässern die mit zeitlicher Priorität den guten Zustand” im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen sollen. Dafür sind vor allem Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer erforderlich. Darüber hinaus sehen die Kommunen weitergehende Renaturierungen vor. So sollen zum Beispiel vorhandene lokale strukturelle Defizite wie Uferverbauungen oder der Ausbau von Gewässerstecken mit Betonschalen wieder naturnah gestaltet werden.

Zur Umsetzung der EG-WRRL sind in allen Flussgebieten erstmals bis Ende 2009 koordinierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. In Rheinland-Pfalz laufen die Arbeiten im Rahmen der Richtlinie seit dem Jahr 2000.

In Rheinland-Pfalz waren bis zu Beginn der 80er Jahre noch über 30 Prozent der Oberflächengewässer in Folge fehlender oder unzureichender Abwasserreinigung stark verschmutzt (Gewässergüteklassen III bis IV). Flora und Fauna der Gewässer waren entsprechend stark geschädigt. Inzwischen erreichen fast alle Gewässer im Land wieder die Güteklasse II. Dies zeigt sich auch durch eine Zunahme der Artenvielfalt bei den Kleinlebewesen und den Fischen.

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