Gerichtentscheidung zum Kraftwerk Datteln: Landesregierung hat Grundlage für neuen Bebauungsplan…

Düsseldorf

Gerichtentscheidung zum Kraftwerk Datteln: Landesregierung hat Grundlage für neuen Bebauungsplan bereits geschaffen

Zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2010 zur Kraftwerksplanung Datteln teilt das Wirtschaftsministerium mit:
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu den Nichtzulassungs-beschwerden der Stadt Datteln und der EON-Kraftwerke GmbH im Rechtsstreit um den Bau des Kraftwerks Datteln kommt für das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium nicht unerwartet. Unmittelbar nach der vorangegangen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im September 2009 hat die Landesplanungsbehörde im Wirtschaftsministerium damit begonnen, die planungsrechtlichen Grundlagen u. a. im Lichte der Rechtssauffassung des OVG Münster zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Konsequenzen daraus im Einzelnen:
Die Landesregierung hat am 02.02.2010 die Entscheidung über ein neues Energiekapitel für den Landesentwicklungsplan 2025 vorgezogen. Dadurch gibt es jetzt klare landesplanerische Regelungen für alle bestehenden und zukünftigen Kraftwerksplanungen. Parlament und Öffentlichkeit sind über diese Neufassung informiert; zur Zeit läuft das öffentliche Beteiligungs-verfahren.
Durch das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der alte Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln aufgehoben. Die bereits erwähnten neuen landesplanungsrechtlichen Regelungen schaffen die Grundlage für ein neues Bebauungsplanverfahren, über dessen Einleitung der Rat der Stadt Datteln zeitnah entscheiden muss.

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 / 837-02
Fax: +49 (0)211 / 837-22 00
403806″ width=”1″ height=”1″>

Düsseldorf

Gerichtentscheidung zum Kraftwerk Datteln: Landesregierung hat Grundlage für neuen Bebauungsplan bereits geschaffen

Zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2010 zur Kraftwerksplanung Datteln teilt das Wirtschaftsministerium mit:
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu den Nichtzulassungs-beschwerden der Stadt Datteln und der EON-Kraftwerke GmbH im Rechtsstreit um den Bau des Kraftwerks Datteln kommt für das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium nicht unerwartet. Unmittelbar nach der vorangegangen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im September 2009 hat die Landesplanungsbehörde im Wirtschaftsministerium damit begonnen, die planungsrechtlichen Grundlagen u. a. im Lichte der Rechtssauffassung des OVG Münster zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Konsequenzen daraus im Einzelnen:
Die Landesregierung hat am 02.02.2010 die Entscheidung über ein neues Energiekapitel für den Landesentwicklungsplan 2025 vorgezogen. Dadurch gibt es jetzt klare landesplanerische Regelungen für alle bestehenden und zukünftigen Kraftwerksplanungen. Parlament und Öffentlichkeit sind über diese Neufassung informiert; zur Zeit läuft das öffentliche Beteiligungs-verfahren.
Durch das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der alte Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln aufgehoben. Die bereits erwähnten neuen landesplanungsrechtlichen Regelungen schaffen die Grundlage für ein neues Bebauungsplanverfahren, über dessen Einleitung der Rat der Stadt Datteln zeitnah entscheiden muss.

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 / 837-02
Fax: +49 (0)211 / 837-22 00
403806″ width=”1″ height=”1″>