HAPPACH-KASAN: Änderung des Bundeswaldgesetzes dringend erforderlich

Berlin

HAPPACH-KASAN: Änderung des Bundeswaldgesetzes dringend erforderlich

BERLIN. Anlässlich der Experten-Anhörung des Landwirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestags zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes erklärt die forstpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht ihre Position durch die Anhörung weitgehend bestätigt. Die Experten sprachen sich übereinstimmend für eine Änderung des Bundeswaldgesetzes aus mit dem Ziel, rechtliche Sicherheit für Landwirte für die Einrichtung von Kurzumtriebsplantagen zu schaffen. Kurzumtriebsplantagen sind kein Wald und dürfen daher auch nicht unter das Bundeswaldgesetz fallen. Die energetische Nutzung von Holz hat verschiedene Vorteile gegenüber der energetischen Nutzung von Mais: Eine um bis zu 20 Prozent höhere Effizienz pro Hektar und damit eine größere Klimaschutzwirkung, geringere Kosten, geringere Beeinträchtigung der Umwelt.

Durch die Anlage von Kurzumtriebsplantagen wird die Fläche mit waldähnlichem Klima vergrößert, was positive Auswirkungen z.B. für die Luftfeuchte, aber auch Luftreinheit nach sich ziehen wird. Eine Neudefinition des Begriffs „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ im Bundeswaldgesetz ist nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion nicht erforderlich, die Wälder aller Waldbesitzarten haben sich in den vergangenen Jahren nach Aussage der Bundeswaldinventur vielfältig strukturiert und naturnah entwickelt, die Biodiversität ist gestiegen.

Die angehörten Experten forderten weiterhin, Fehlentwicklungen bei der Verkehrssicherungspflicht zu beseitigen. Waldbesitzer brauchen Rechtssicherheit, sie sollten nicht für natur- und waldtypische Gefahren durch Bäume haften müssen.

URL: www.liberale.de

Berlin

HAPPACH-KASAN: Änderung des Bundeswaldgesetzes dringend erforderlich

BERLIN. Anlässlich der Experten-Anhörung des Landwirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestags zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes erklärt die forstpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht ihre Position durch die Anhörung weitgehend bestätigt. Die Experten sprachen sich übereinstimmend für eine Änderung des Bundeswaldgesetzes aus mit dem Ziel, rechtliche Sicherheit für Landwirte für die Einrichtung von Kurzumtriebsplantagen zu schaffen. Kurzumtriebsplantagen sind kein Wald und dürfen daher auch nicht unter das Bundeswaldgesetz fallen. Die energetische Nutzung von Holz hat verschiedene Vorteile gegenüber der energetischen Nutzung von Mais: Eine um bis zu 20 Prozent höhere Effizienz pro Hektar und damit eine größere Klimaschutzwirkung, geringere Kosten, geringere Beeinträchtigung der Umwelt.

Durch die Anlage von Kurzumtriebsplantagen wird die Fläche mit waldähnlichem Klima vergrößert, was positive Auswirkungen z.B. für die Luftfeuchte, aber auch Luftreinheit nach sich ziehen wird. Eine Neudefinition des Begriffs „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ im Bundeswaldgesetz ist nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion nicht erforderlich, die Wälder aller Waldbesitzarten haben sich in den vergangenen Jahren nach Aussage der Bundeswaldinventur vielfältig strukturiert und naturnah entwickelt, die Biodiversität ist gestiegen.

Die angehörten Experten forderten weiterhin, Fehlentwicklungen bei der Verkehrssicherungspflicht zu beseitigen. Waldbesitzer brauchen Rechtssicherheit, sie sollten nicht für natur- und waldtypische Gefahren durch Bäume haften müssen.

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