Illegale Müllentsorgung durch verbesserten Vollzug verhindern

Berlin

Illegale Müllentsorgung durch verbesserten Vollzug verhindern
Anlaesslich der wiederholten Faelle von illegaler Entsorgung von Siedlungsabfaellen in ostdeutschen Ton- und Kiesgruben erklaert der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:
Die in letzter Zeit haeufiger bekanntgewordenen Faelle illegaler Entsorgung von Siedlungsabfaellen in Ton- und Kiesgruben sowie auf Deponien sind auf ein Vollzugsdefizit zurueckzufuehren.
Bundes- und europarechtlich ist die Gesetzeslage eindeutig.
Sowohl die Deklarierung von Siedlungsabfall als Fuellgut durch Bergaemter und dessen Verfuellung in Ton- und Kiesgruben, als auch die Deponierung von unbehandelten Abfall, ist gesetzeswidrig. Daher besteht auch kein Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Die Faelle zeigen dagegen eindeutig, der Vollzug in den Bundeslaendern muss verbessert werden. Gesetze sind nur so gut, wie deren Kontrollen zur Einhaltung. Gerade im Abfallbereich sind die Bundeslaender aufgefordert den Vollzug zu verbessern.
Eine mangelhafte Kontrolle gefaehrdet nicht nur die Umwelt, sie schaedigt auch die gesetzestreuen Firmen. Darueber hinaus werden unsere Bemuehungen zur Umsetzung einer oekologischen Kreislaufwirtschaft massiv behindert, wenn Gesetzesverstoesse so leicht gemacht werden.
© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

Berlin

Illegale Müllentsorgung durch verbesserten Vollzug verhindern
Anlaesslich der wiederholten Faelle von illegaler Entsorgung von Siedlungsabfaellen in ostdeutschen Ton- und Kiesgruben erklaert der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:
Die in letzter Zeit haeufiger bekanntgewordenen Faelle illegaler Entsorgung von Siedlungsabfaellen in Ton- und Kiesgruben sowie auf Deponien sind auf ein Vollzugsdefizit zurueckzufuehren.
Bundes- und europarechtlich ist die Gesetzeslage eindeutig.
Sowohl die Deklarierung von Siedlungsabfall als Fuellgut durch Bergaemter und dessen Verfuellung in Ton- und Kiesgruben, als auch die Deponierung von unbehandelten Abfall, ist gesetzeswidrig. Daher besteht auch kein Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Die Faelle zeigen dagegen eindeutig, der Vollzug in den Bundeslaendern muss verbessert werden. Gesetze sind nur so gut, wie deren Kontrollen zur Einhaltung. Gerade im Abfallbereich sind die Bundeslaender aufgefordert den Vollzug zu verbessern.
Eine mangelhafte Kontrolle gefaehrdet nicht nur die Umwelt, sie schaedigt auch die gesetzestreuen Firmen. Darueber hinaus werden unsere Bemuehungen zur Umsetzung einer oekologischen Kreislaufwirtschaft massiv behindert, wenn Gesetzesverstoesse so leicht gemacht werden.
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