Kartoffelerzeuger schlagen Alarm

Berlin

Kartoffelerzeuger schlagen Alarm

DBV: überzogene Datenanforderungen an Kartoffelerzeuger müssen vom Tisch

Die deutschen Kartoffelerzeuger sind entrüstet über die völlig überzogenen Vorstellungen einzelner Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, betriebsbezogene Daten der Kartoffelbauern zu liefern, damit weiterhin ihre Kartoffeln im Einzelhandel gelistet und verkauft werden. Die Vorstellungen gehen nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) weit über das Maß von Transparenz und Rückverfolgbarkeit hinaus.

Derzeit versuchen einzelne Einkäufer aus dem Lebensmitteleinzelhandel Kartoffelerzeuger über das Zertifizierungssystem GlobalGAP zu zwingen, umfangreiche betriebsbezogene Daten öffentlich zugänglich zu machen. Ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Datenschutzes soll das Know-how des Betriebes für jeden zugänglich gemacht werden. Ein sogenannter „Feldpass“ ermöglicht auch dem Konkurrenten oder Einkäufer alle produktionsbezogenen Daten abzurufen.

Der DBV fordert den Lebensmitteleinzelhandel auf, solche datenschutzrechtlich bedenklichen Praktiken sofort einzustellen. Der Lebensmitteleinzelhandel sollte dagegen die Produktqualität durch ein einvernehmliches Miteinander erreichen und die im Markt erzielten Fortschritte nicht gefährden.

So hat der DBV zusammen mit allen Beteiligten der Lebensmittelkette in einem stufenübergreifenden Qualitätssicherungssystem in der Qualität- und Sicherheit GmbH die Fragen der Datenverfügbarkeit und des Datenumfanges einvernehmlich abgestimmt. Das QS System bindet von den Erzeugern über den Großhandel bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel alle Marktteilnehmer an, so dass Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lebensmittelkette sichergestellt ist. Im QS System sind die Daten in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Stufe. Datenschutz und Transparenz werden also erfüllt. Der DBV empfiehlt deshalb allen Kartoffelerzeugern und den Lebensmitteleinzelhändlern, den QS-Standard als anerkanntes System des Handels zu nutzen.

Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431

Berlin

Kartoffelerzeuger schlagen Alarm

DBV: überzogene Datenanforderungen an Kartoffelerzeuger müssen vom Tisch

Die deutschen Kartoffelerzeuger sind entrüstet über die völlig überzogenen Vorstellungen einzelner Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, betriebsbezogene Daten der Kartoffelbauern zu liefern, damit weiterhin ihre Kartoffeln im Einzelhandel gelistet und verkauft werden. Die Vorstellungen gehen nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) weit über das Maß von Transparenz und Rückverfolgbarkeit hinaus.

Derzeit versuchen einzelne Einkäufer aus dem Lebensmitteleinzelhandel Kartoffelerzeuger über das Zertifizierungssystem GlobalGAP zu zwingen, umfangreiche betriebsbezogene Daten öffentlich zugänglich zu machen. Ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Datenschutzes soll das Know-how des Betriebes für jeden zugänglich gemacht werden. Ein sogenannter „Feldpass“ ermöglicht auch dem Konkurrenten oder Einkäufer alle produktionsbezogenen Daten abzurufen.

Der DBV fordert den Lebensmitteleinzelhandel auf, solche datenschutzrechtlich bedenklichen Praktiken sofort einzustellen. Der Lebensmitteleinzelhandel sollte dagegen die Produktqualität durch ein einvernehmliches Miteinander erreichen und die im Markt erzielten Fortschritte nicht gefährden.

So hat der DBV zusammen mit allen Beteiligten der Lebensmittelkette in einem stufenübergreifenden Qualitätssicherungssystem in der Qualität- und Sicherheit GmbH die Fragen der Datenverfügbarkeit und des Datenumfanges einvernehmlich abgestimmt. Das QS System bindet von den Erzeugern über den Großhandel bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel alle Marktteilnehmer an, so dass Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lebensmittelkette sichergestellt ist. Im QS System sind die Daten in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Stufe. Datenschutz und Transparenz werden also erfüllt. Der DBV empfiehlt deshalb allen Kartoffelerzeugern und den Lebensmitteleinzelhändlern, den QS-Standard als anerkanntes System des Handels zu nutzen.

Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431