Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Freiburg

Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Bei einem Austausch der Heizung werden erneuerbare Energien in Baden-Württemberg künftig 10 Prozent des Wärmebedarfs von Häusern decken.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist auch eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch erheblich sinkt.
Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33.

“Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor”, sagt Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium. “Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.” Alternativ sei der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage, ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.

In der Broschüre “Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten” werden die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen. Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von Zukunft Altbau und die Internetseite www.zukunftaltbau.de.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann,
Solar Info Center, D-79072 Freiburg,
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11,
vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Mareike Soder, Freie Architektin und Energieberaterin,
Zukunft Altbau, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe,
Tel. +49/721/98471-37, Fax +49/721/98471-20,
mareike.soder@zukunftaltbau.de, www.zukunftaltbau.de
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Freiburg

Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Bei einem Austausch der Heizung werden erneuerbare Energien in Baden-Württemberg künftig 10 Prozent des Wärmebedarfs von Häusern decken.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist auch eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch erheblich sinkt.
Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33.

“Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor”, sagt Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium. “Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.” Alternativ sei der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage, ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.

In der Broschüre “Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten” werden die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen. Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von Zukunft Altbau und die Internetseite www.zukunftaltbau.de.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann,
Solar Info Center, D-79072 Freiburg,
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11,
vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Mareike Soder, Freie Architektin und Energieberaterin,
Zukunft Altbau, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe,
Tel. +49/721/98471-37, Fax +49/721/98471-20,
mareike.soder@zukunftaltbau.de, www.zukunftaltbau.de
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