NABU: Europäischer Gerichtshof verurteilt Malta wegen Frühjahrsjagd auf Zugvögel

Bonn

NABU: Europäischer Gerichtshof verurteilt Malta wegen Frühjahrsjagd auf Zugvögel
Tschimpke: Neues Urteil verhindert endlich den sinnlosen Tod tausender Vögel

Luxemburg/Berlin – Der NABU und sein Dachverband BirdLife International haben das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die umstrittene Frühjahrsjagd auf dem Inselstaat Malta begrüßt. “Nach jahrelangem Protest der Naturschutzverbände vor Ort wie auch in Brüssel ist damit ein Etappensieg zum Schutz von Zugvögeln in der Mittelmeerregion erreicht”, kommentierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke die Entscheidung aus Luxemburg. Die Jagd auf Vögel, die sich auf dem Heimweg in ihre Brutgebiete befinden, gilt als besonders schädlich und bedroht die Bestände vieler Arten, die in Deutschland und anderen mitteleuropäischen Ländern auf der “Roten Liste” stehen. Millionen von Zugvögeln überqueren auf ihrem Rückzug aus Afrika jedes Frühjahr Malta.

Auch nach dem EU-Beitritt Maltas 2004 hatte der Mittelmeerstaat noch jahrelang an der Frühjahrsjagd auf Wachteln und Turteltauben festgehalten. Doch diese steht in der auf Malta praktizierten Form nicht in Einklang mit der EU-Vogelschutzrichtlinie. Nachdem die EU-Kommission auf Drängen der Naturschutzverbände schon 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eröffnet hatte, erhöhte sich schrittweise der politische Druck: Im Oktober 2007 richtete die Kommission ein letztes Warnschreiben an die maltesische Regierung. Doch erst nachdem die EU-Kommission im Februar letzten Jahres Klage gegen Malta vor dem EuGH eingereicht hatte, stoppte Malta erstmals die besonders umstrittene Frühjahrsjagd.

Das heutige Urteil bestätigt die Argumentation und die Forderungen der Naturschützer. “Der jahrelange Protest tausender Vogelfreunde hat sich gelohnt. Das Gericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass Zugvogelarten im Frühjahr nur unter eng begrenzten Ausnahmebedingungen bejagt werden dürfen”, so der NABU-Präsident. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes unterstreiche auch die Bedeutung der Vogelschutzrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten vor genau 30 Jahren mit großer Weitsicht verabschiedet haben.

Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, Brüssel, mobil
+49 172-5966098
Dr. Markus Nipkow, NABU-Vogelschutzexperte, mobil 0172-9108275

Mehr zum Zugvogelschutz: www.NABU.de und www.borntotravelcampaign.com381942″ width=”1″ height=”1″>

Bonn

NABU: Europäischer Gerichtshof verurteilt Malta wegen Frühjahrsjagd auf Zugvögel
Tschimpke: Neues Urteil verhindert endlich den sinnlosen Tod tausender Vögel

Luxemburg/Berlin – Der NABU und sein Dachverband BirdLife International haben das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die umstrittene Frühjahrsjagd auf dem Inselstaat Malta begrüßt. “Nach jahrelangem Protest der Naturschutzverbände vor Ort wie auch in Brüssel ist damit ein Etappensieg zum Schutz von Zugvögeln in der Mittelmeerregion erreicht”, kommentierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke die Entscheidung aus Luxemburg. Die Jagd auf Vögel, die sich auf dem Heimweg in ihre Brutgebiete befinden, gilt als besonders schädlich und bedroht die Bestände vieler Arten, die in Deutschland und anderen mitteleuropäischen Ländern auf der “Roten Liste” stehen. Millionen von Zugvögeln überqueren auf ihrem Rückzug aus Afrika jedes Frühjahr Malta.

Auch nach dem EU-Beitritt Maltas 2004 hatte der Mittelmeerstaat noch jahrelang an der Frühjahrsjagd auf Wachteln und Turteltauben festgehalten. Doch diese steht in der auf Malta praktizierten Form nicht in Einklang mit der EU-Vogelschutzrichtlinie. Nachdem die EU-Kommission auf Drängen der Naturschutzverbände schon 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eröffnet hatte, erhöhte sich schrittweise der politische Druck: Im Oktober 2007 richtete die Kommission ein letztes Warnschreiben an die maltesische Regierung. Doch erst nachdem die EU-Kommission im Februar letzten Jahres Klage gegen Malta vor dem EuGH eingereicht hatte, stoppte Malta erstmals die besonders umstrittene Frühjahrsjagd.

Das heutige Urteil bestätigt die Argumentation und die Forderungen der Naturschützer. “Der jahrelange Protest tausender Vogelfreunde hat sich gelohnt. Das Gericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass Zugvogelarten im Frühjahr nur unter eng begrenzten Ausnahmebedingungen bejagt werden dürfen”, so der NABU-Präsident. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes unterstreiche auch die Bedeutung der Vogelschutzrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten vor genau 30 Jahren mit großer Weitsicht verabschiedet haben.

Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, Brüssel, mobil
+49 172-5966098
Dr. Markus Nipkow, NABU-Vogelschutzexperte, mobil 0172-9108275

Mehr zum Zugvogelschutz: www.NABU.de und www.borntotravelcampaign.com381942″ width=”1″ height=”1″>