Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung ist zu begrüßen

Berlin

Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung ist zu begrüßen

Wettbewerb im Gasbereich

Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs zur Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung im Bundeskabinett in dieser Woche erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß MdB:

Der Kabinettsentwurf zur Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung ist zu begrüßen. Entscheidend ist die Stärkung des Wettbewerbs im Gasbereich. Durch die Reduzierung der Zahl der Marktgebiete von sechs auf zwei bis zum Jahr 2013 werden die Lieferangebote für neue Lieferanten attraktiver gemacht. Durch eine diskriminierungsfreie Versteigerung von Transportkapazitäten wird zudem der Markteintritt für neue Wettbewerber erleichtert. Darüber hinaus werden neue Gaskraftwerke leichter ans Netz kommen. Betreiber werden das Recht erhalten, Kapazitäten für maximal drei Jahre zu reservieren.

Mit der Novelle der Gasnetzzugangsverordnung hat die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt und damit nicht zuletzt Planungssicherheit für die Anlagen- und Netzbetreiber hergestellt.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de411643″ width=”1″ height=”1″>

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Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung ist zu begrüßen

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Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs zur Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung im Bundeskabinett in dieser Woche erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß MdB:

Der Kabinettsentwurf zur Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung ist zu begrüßen. Entscheidend ist die Stärkung des Wettbewerbs im Gasbereich. Durch die Reduzierung der Zahl der Marktgebiete von sechs auf zwei bis zum Jahr 2013 werden die Lieferangebote für neue Lieferanten attraktiver gemacht. Durch eine diskriminierungsfreie Versteigerung von Transportkapazitäten wird zudem der Markteintritt für neue Wettbewerber erleichtert. Darüber hinaus werden neue Gaskraftwerke leichter ans Netz kommen. Betreiber werden das Recht erhalten, Kapazitäten für maximal drei Jahre zu reservieren.

Mit der Novelle der Gasnetzzugangsverordnung hat die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt und damit nicht zuletzt Planungssicherheit für die Anlagen- und Netzbetreiber hergestellt.

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