Raumordnungsrecht hilft gegen neue Kohlekraftwerke

Berlin

Raumordnungsrecht hilft gegen neue Kohlekraftwerke

Zur heute vorgestellten Studie der Deutschen Umwelthilfe, dass die Länder über das Raumordnungsrecht zukünftig Kohlekraftwerke verhindern können, erklärt Reinhard Bütikofer, Bundesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

“Wir begrüßen den neuen Vorstoß der Deutschen Umwelthilfe. Wir unterstützen ausdrücklich den Appell an die Länder, ihre Raumordnungsgesetze so zu reformieren, dass sie eine Handhabe gegen die Vorhaben zum Neubau von Kohlekraftwerken bieten.

Dazu gehört das Verbot des Brennstoffs Kohle zur Stromerzeugung und die Pflicht zur Kraft-Wärme-Kopplung in besonders belasteten Gebieten. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass verbindliche Ziele der Raumordnung in imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unmittelbar zu berücksichtigen sind.

In Hessen bietet sich konkret die Chance, den zusätzlichen Kohleblock 6 im Kohlekraftwerk Staudinger zu verhindern. Die Bedeutung dieses raumordnungsrechtlichen Hebels geht aber weit über Hessen hinaus:
Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Klimakiller-Kohlekraftwerke zur Wehr setzen wollen, haben jetzt die Möglichkeit, ihre Landesparlamente und Landesregierungen in die Pflicht zu nehmen.

Wir Grüne werden diesen Hebel nutzen.”

PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
Bundesvorstand Jens Althoff, Pressesprecher
Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
Email: mailto:presse@gruene.de
Tel: 030 – 28442 134 * Fax: 030 – 28442 234

Berlin

Raumordnungsrecht hilft gegen neue Kohlekraftwerke

Zur heute vorgestellten Studie der Deutschen Umwelthilfe, dass die Länder über das Raumordnungsrecht zukünftig Kohlekraftwerke verhindern können, erklärt Reinhard Bütikofer, Bundesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

“Wir begrüßen den neuen Vorstoß der Deutschen Umwelthilfe. Wir unterstützen ausdrücklich den Appell an die Länder, ihre Raumordnungsgesetze so zu reformieren, dass sie eine Handhabe gegen die Vorhaben zum Neubau von Kohlekraftwerken bieten.

Dazu gehört das Verbot des Brennstoffs Kohle zur Stromerzeugung und die Pflicht zur Kraft-Wärme-Kopplung in besonders belasteten Gebieten. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass verbindliche Ziele der Raumordnung in imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unmittelbar zu berücksichtigen sind.

In Hessen bietet sich konkret die Chance, den zusätzlichen Kohleblock 6 im Kohlekraftwerk Staudinger zu verhindern. Die Bedeutung dieses raumordnungsrechtlichen Hebels geht aber weit über Hessen hinaus:
Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Klimakiller-Kohlekraftwerke zur Wehr setzen wollen, haben jetzt die Möglichkeit, ihre Landesparlamente und Landesregierungen in die Pflicht zu nehmen.

Wir Grüne werden diesen Hebel nutzen.”

PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
Bundesvorstand Jens Althoff, Pressesprecher
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