Vorsicht Falle: Riskante Klauseln in Energieverträgen können teuer werden

Esslingen

Vorsicht Falle: Riskante Klauseln in Energieverträgen können teuer werden

Das Energieberatungsunternehmen McKinnon Clarke enthüllt die fünf gefährlichsten Klauseln in Energieverträgen. Wo müssen Unternehmen aufpassen und wo wird es richtig teuer?

Esslingen, 18. August 2009 ? Falsche oder fehlerhafte Versorgungs- und Lieferverträge für Energie können dem einkaufenden Unternehmen teuer zu stehen kommen. Oft sind es einfache Klauseln, die unerwartet hohe Kosten verursachen. Das Energieberatungsunternehmen McKinnon Clarke zeigt die fünf häufigsten Stolperfallen auf und unterstützt Kunden in der Vertragsgestaltung, diese zu vermeiden. So können diese potenziellen Mehrkosten bis zu 20 Prozent der Energiekosten ausmachen.

Durch einen transparenten und flexiblen Energievertrag, der auf gefährliche Klauseln Rücksicht nimmt, können Unternehmen Kostenfallen umgehen, die bis zu 20 Prozent Mehrkosten verursachen können. Das Energieberatungsunternehmen McKinnon Clarke kauft für seine Kunden jährlich Energie im Wert für über 1 Milliarde Euro ein. Auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung haben die Spezialisten die “Top Five” der gefährlichsten Vertragsklauseln erstellt, die für ein Unternehmen ein besonders hohes Kostenrisiko darstellen:

* Mindestverbrauch an Energie: Verträge enthalten häufig einen einzuhaltenden Mindestverbrauch an Energie, der aufgrund des Verbrauchs vom Vorjahr errechnet wird. Doch der tatsächliche Verbrauch kann angesichts der aktuellen Wirtschaftssituation deutlich davon abweichen. Hier rät McKinnon Clarke zu einer genauen Prüfung und eventuell zu Anbietern mit flexibleren Konditionen.

* Maximaler Verbrauch an Energie: Im Zuge der Wirtschaftskrise und zunehmender Rohstoffknappheit enthalten Verträge Klauseln über eine Obergrenze des Energieverbrauchs. Überschreitungen dieser Begrenzungen können ebenfalls teuer werden.

* Automatische Vertragsverlängerung mit Preisanpassung: Was passiert mit den Energiepreisen bei einer automatischen Vertragsverlängerung? Viele Kunden gehen davon aus, dass die Energiepreise auch im automatisch verlängerten Vertrag gleich bleiben. Doch das ist häufig nicht der Fall. So können Verträge es einem Energieanbieter erlauben, nach der erfolgten automatischen Vertragsverlängerung eine Preisanpassung vorzunehmen. Oftmals erfolgt diese Preiserhöhung zu einem Zeitpunkt ungünstiger Marktbedingungen und meist sind auch die Reaktionszeiten sehr eingeschränkt.

* Überprüfung der Kunden-Kreditwürdigkeit: In Verträgen sichern sich einzelne Anbieter das Recht zu, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu überprüfen. Dies erfolgt in der Praxis häufig erst nach der einseitigen Vertragsunterzeichnung durch den Kunden. Eine mangelhafte oder manchmal auch mittelmäßige Kreditwürdigkeit führt dann zu einem Nichtzustandekommen des Vertrages. Nicht selten hat der Kunde den anderen Anbietern bereits abgesagt und/oder die aktuellen Marktpreise sind bereits auf einem höheren Niveau. Im schlimmsten Fall kann dies auch zu einer fristlosen Auflösung eines laufenden Vertrages führen.

* Verantwortung bei Lieferstopp: Wer übernimmt die Kosten bei einem Lieferstopp? Die Kostenübernahme ist in einem solchen Fall in der Regel per Gesetz geklärt, die Vertragsklauseln aber nicht immer eindeutig in diesem Sinne festgehalten. Auf jeden Fall lohnt es sich, diesen Punkt bereits zu Vertragsbeginn eindeutig geklärt zu haben.

“Diese fünf Klauseln begegnen uns immer wieder und bedeuten für Unternehmen zum Teil erhebliche Mehrkosten”, erklärt Ralph Hauser, Business Manager Germany von McKinnon Clarke. “Wir helfen Firmen, indem wir sie nicht nur vor diesen Risiken warnen. Wir beraten sie auch, ihre Lieferverträge so zu gestalten, dass sie zu stabilen Strompreisen einkaufen, Risiken ausgrenzen und im Bedarfsfall eine hohe Flexibilität haben, die Konditionen anzupassen oder den Anbieter zu wechseln.”

Über McKinnon Clarke
McKinnon Clarke wurde 1976 in Großbritannien gegründet und ist heute einer der weltweit größten unabhängigen Energie-Berater. Das Unternehmen empfiehlt Kunden den Kauf von Gas und Elektrizität, aktuell in einem Gesamtwert von 1,3 Milliarden Euro für Kunden in Großbritannien und Europa. McKinnon Clarke beschäftigt weltweit über 300 Mitarbeiter, Analysten und Ingenieure. McKinnon Clarke ist in Europa, Asien und Amerika aktiv, wodurch sich die Berater eine herausragende Expertise in monopolisierten, halb-liberalisierten und deregulierten Märkten erworben haben. McKinnon Clarke ist anbieterunabhängig und berät in den Bereichen Elektrizität, Gas, Öl sowie Wasser und Abwasser, Energie- und Umweltservices und Entsorgung.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.mckinnon-clarke.com .

Pressekontakt:
Pleon C-Matrix
Alexander Fink
Stampfenbachstrasse 52
CH-8006 Zürich
Tel.: +41 (0)43 300 56 60
Fax: +41 (0)43 300 56 66
E-Mail: alexander.fink@pleon.com378924″ width=”1″ height=”1″>

Esslingen

Vorsicht Falle: Riskante Klauseln in Energieverträgen können teuer werden

Das Energieberatungsunternehmen McKinnon Clarke enthüllt die fünf gefährlichsten Klauseln in Energieverträgen. Wo müssen Unternehmen aufpassen und wo wird es richtig teuer?

Esslingen, 18. August 2009 ? Falsche oder fehlerhafte Versorgungs- und Lieferverträge für Energie können dem einkaufenden Unternehmen teuer zu stehen kommen. Oft sind es einfache Klauseln, die unerwartet hohe Kosten verursachen. Das Energieberatungsunternehmen McKinnon Clarke zeigt die fünf häufigsten Stolperfallen auf und unterstützt Kunden in der Vertragsgestaltung, diese zu vermeiden. So können diese potenziellen Mehrkosten bis zu 20 Prozent der Energiekosten ausmachen.

Durch einen transparenten und flexiblen Energievertrag, der auf gefährliche Klauseln Rücksicht nimmt, können Unternehmen Kostenfallen umgehen, die bis zu 20 Prozent Mehrkosten verursachen können. Das Energieberatungsunternehmen McKinnon Clarke kauft für seine Kunden jährlich Energie im Wert für über 1 Milliarde Euro ein. Auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung haben die Spezialisten die “Top Five” der gefährlichsten Vertragsklauseln erstellt, die für ein Unternehmen ein besonders hohes Kostenrisiko darstellen:

* Mindestverbrauch an Energie: Verträge enthalten häufig einen einzuhaltenden Mindestverbrauch an Energie, der aufgrund des Verbrauchs vom Vorjahr errechnet wird. Doch der tatsächliche Verbrauch kann angesichts der aktuellen Wirtschaftssituation deutlich davon abweichen. Hier rät McKinnon Clarke zu einer genauen Prüfung und eventuell zu Anbietern mit flexibleren Konditionen.

* Maximaler Verbrauch an Energie: Im Zuge der Wirtschaftskrise und zunehmender Rohstoffknappheit enthalten Verträge Klauseln über eine Obergrenze des Energieverbrauchs. Überschreitungen dieser Begrenzungen können ebenfalls teuer werden.

* Automatische Vertragsverlängerung mit Preisanpassung: Was passiert mit den Energiepreisen bei einer automatischen Vertragsverlängerung? Viele Kunden gehen davon aus, dass die Energiepreise auch im automatisch verlängerten Vertrag gleich bleiben. Doch das ist häufig nicht der Fall. So können Verträge es einem Energieanbieter erlauben, nach der erfolgten automatischen Vertragsverlängerung eine Preisanpassung vorzunehmen. Oftmals erfolgt diese Preiserhöhung zu einem Zeitpunkt ungünstiger Marktbedingungen und meist sind auch die Reaktionszeiten sehr eingeschränkt.

* Überprüfung der Kunden-Kreditwürdigkeit: In Verträgen sichern sich einzelne Anbieter das Recht zu, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu überprüfen. Dies erfolgt in der Praxis häufig erst nach der einseitigen Vertragsunterzeichnung durch den Kunden. Eine mangelhafte oder manchmal auch mittelmäßige Kreditwürdigkeit führt dann zu einem Nichtzustandekommen des Vertrages. Nicht selten hat der Kunde den anderen Anbietern bereits abgesagt und/oder die aktuellen Marktpreise sind bereits auf einem höheren Niveau. Im schlimmsten Fall kann dies auch zu einer fristlosen Auflösung eines laufenden Vertrages führen.

* Verantwortung bei Lieferstopp: Wer übernimmt die Kosten bei einem Lieferstopp? Die Kostenübernahme ist in einem solchen Fall in der Regel per Gesetz geklärt, die Vertragsklauseln aber nicht immer eindeutig in diesem Sinne festgehalten. Auf jeden Fall lohnt es sich, diesen Punkt bereits zu Vertragsbeginn eindeutig geklärt zu haben.

“Diese fünf Klauseln begegnen uns immer wieder und bedeuten für Unternehmen zum Teil erhebliche Mehrkosten”, erklärt Ralph Hauser, Business Manager Germany von McKinnon Clarke. “Wir helfen Firmen, indem wir sie nicht nur vor diesen Risiken warnen. Wir beraten sie auch, ihre Lieferverträge so zu gestalten, dass sie zu stabilen Strompreisen einkaufen, Risiken ausgrenzen und im Bedarfsfall eine hohe Flexibilität haben, die Konditionen anzupassen oder den Anbieter zu wechseln.”

Über McKinnon Clarke
McKinnon Clarke wurde 1976 in Großbritannien gegründet und ist heute einer der weltweit größten unabhängigen Energie-Berater. Das Unternehmen empfiehlt Kunden den Kauf von Gas und Elektrizität, aktuell in einem Gesamtwert von 1,3 Milliarden Euro für Kunden in Großbritannien und Europa. McKinnon Clarke beschäftigt weltweit über 300 Mitarbeiter, Analysten und Ingenieure. McKinnon Clarke ist in Europa, Asien und Amerika aktiv, wodurch sich die Berater eine herausragende Expertise in monopolisierten, halb-liberalisierten und deregulierten Märkten erworben haben. McKinnon Clarke ist anbieterunabhängig und berät in den Bereichen Elektrizität, Gas, Öl sowie Wasser und Abwasser, Energie- und Umweltservices und Entsorgung.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.mckinnon-clarke.com .

Pressekontakt:
Pleon C-Matrix
Alexander Fink
Stampfenbachstrasse 52
CH-8006 Zürich
Tel.: +41 (0)43 300 56 60
Fax: +41 (0)43 300 56 66
E-Mail: alexander.fink@pleon.com378924″ width=”1″ height=”1″>