Weg frei für Wettbewerb bei der Messung von Strom und Gas

Berlin

Weg frei für Wettbewerb bei der Messung von Strom und Gas

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich bestätigt. Sie wird in Kürze in Kraft treten.

Zentraler Inhalt der heute beschlossenen Neuregelungen ist die Messzugangsverordnung. Sie konkretisiert die Öffnung des Messstellenbetriebs und der Messung bei Strom und Gas für Wettbewerb. Grundlage dieser Öffnung ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, das bereits am 9. September 2008 in Kraft getreten ist. Gesetz und Verordnung dienen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Sie sollen den Verbrauchern einen zusätzlichen Anreiz geben, die Möglichkeiten des Wettbewerbs und der Energieeinsparung zu nutzen.

Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: “Mit der Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas setzt die Bundesregierung ein weiteres Signal für Wettbewerb bei der leitungsgebundenen Energieversorgung. Durch den Wettbewerb erhalten die Verbraucher neue Möglichkeiten bei der Anbieterwahl. Sie bekommen damit auch einen besseren Zugang zu modernen Zählertechnologien. Wer dies will, kann sich künftig Messgeräte einbauen lassen, die ihm bessere Informationen als bisher über seinen aktuellen Energieverbrauch geben. Ich setze auf den mündigen und verantwortungsbewussten Verbraucher, der von solchen Angeboten auch wirklich Gebrauch macht.”

Zum Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb wird das Messwesen bei Strom und Gas im Energiewirtschaftsgesetz vollständig für Wettbewerb geöffnet. Das Gesetz ist am 9. September 2008 in Kraft getreten. Messstellenbetrieb und Messung waren bisher rechtlich bzw. faktisch weitgehend den Netzbetreibern vorbehalten. Jeder Stromverbraucher, also Industrie, Gewerbe wie auch Haushaltskunden sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, im Wettbewerb nicht nur ihren Strom- oder Gaslieferanten auszusuchen, sondern – sofern sie es wünschen – auch mit der Messung ihres Strom- oder Gasverbrauchs ein anderes Unternehmen als den örtlichen Netzbetreiber zu beauftragen.

Die Verordnung ergänzt das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb. Sie konkretisiert im Strom- und Gasbereich die Marktöffnung bei dem Messstellenbetrieb, dem Zähler, und der Messung, d.h. der Ab- bzw. Auslesung der Messeinrichtungen. Insbesondere räumt die Verordnung der Bundesnetzagentur wichtige zusätzliche Befugnisse ein, um die praktische Marktöffnung wirksam auszugestalten. Die erforderlichen Regelungen sollen auf der Grundlage der Messzugangsverordnung näher ausgestaltet werden.

Die in dem Paket von Gesetz und Verordnung vorgesehene Öffnung für Wettbewerb soll nicht nur helfen, preisliche Vorteile für die Verbraucher zu erschließen, sondern auch, technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen fördern. Hierfür ist ein dreistufiger Prozess in Gang gesetzt worden. In einem ersten Schritt wurden jetzt die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für geschaffen. Im nächsten Schritt wird es Aufgabe der Bundesnetzagentur sein, diese Befugnisse zu nutzen. Ziel ist es, so bald wie möglich einen zügigen Wechsel des Anbieters auch in diesem Bereich zu erreichen. Mit der Öffnung für Wettbewerb erhalten die Verbraucher aber nicht nur die Möglichkeit, zukünftig zwischen verschiedenen Messstellenbetreibern, sondern auch zwischen Zählern mit unterschiedlichen Funktionen wählen zu können. Sie sollen in einem dritten Schritt spätestens ab 2010 auch Zähler auswählen können, die ihnen zusätzliche und aktuelle Informationen über ihren jeweiligen Stromverbrauch geben.

Der Bundesrat hat der Verordnung am 19. September 2008 zugestimmt. Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wird am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.

Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de

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Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich bestätigt. Sie wird in Kürze in Kraft treten.

Zentraler Inhalt der heute beschlossenen Neuregelungen ist die Messzugangsverordnung. Sie konkretisiert die Öffnung des Messstellenbetriebs und der Messung bei Strom und Gas für Wettbewerb. Grundlage dieser Öffnung ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, das bereits am 9. September 2008 in Kraft getreten ist. Gesetz und Verordnung dienen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Sie sollen den Verbrauchern einen zusätzlichen Anreiz geben, die Möglichkeiten des Wettbewerbs und der Energieeinsparung zu nutzen.

Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: “Mit der Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas setzt die Bundesregierung ein weiteres Signal für Wettbewerb bei der leitungsgebundenen Energieversorgung. Durch den Wettbewerb erhalten die Verbraucher neue Möglichkeiten bei der Anbieterwahl. Sie bekommen damit auch einen besseren Zugang zu modernen Zählertechnologien. Wer dies will, kann sich künftig Messgeräte einbauen lassen, die ihm bessere Informationen als bisher über seinen aktuellen Energieverbrauch geben. Ich setze auf den mündigen und verantwortungsbewussten Verbraucher, der von solchen Angeboten auch wirklich Gebrauch macht.”

Zum Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb wird das Messwesen bei Strom und Gas im Energiewirtschaftsgesetz vollständig für Wettbewerb geöffnet. Das Gesetz ist am 9. September 2008 in Kraft getreten. Messstellenbetrieb und Messung waren bisher rechtlich bzw. faktisch weitgehend den Netzbetreibern vorbehalten. Jeder Stromverbraucher, also Industrie, Gewerbe wie auch Haushaltskunden sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, im Wettbewerb nicht nur ihren Strom- oder Gaslieferanten auszusuchen, sondern – sofern sie es wünschen – auch mit der Messung ihres Strom- oder Gasverbrauchs ein anderes Unternehmen als den örtlichen Netzbetreiber zu beauftragen.

Die Verordnung ergänzt das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb. Sie konkretisiert im Strom- und Gasbereich die Marktöffnung bei dem Messstellenbetrieb, dem Zähler, und der Messung, d.h. der Ab- bzw. Auslesung der Messeinrichtungen. Insbesondere räumt die Verordnung der Bundesnetzagentur wichtige zusätzliche Befugnisse ein, um die praktische Marktöffnung wirksam auszugestalten. Die erforderlichen Regelungen sollen auf der Grundlage der Messzugangsverordnung näher ausgestaltet werden.

Die in dem Paket von Gesetz und Verordnung vorgesehene Öffnung für Wettbewerb soll nicht nur helfen, preisliche Vorteile für die Verbraucher zu erschließen, sondern auch, technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen fördern. Hierfür ist ein dreistufiger Prozess in Gang gesetzt worden. In einem ersten Schritt wurden jetzt die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für geschaffen. Im nächsten Schritt wird es Aufgabe der Bundesnetzagentur sein, diese Befugnisse zu nutzen. Ziel ist es, so bald wie möglich einen zügigen Wechsel des Anbieters auch in diesem Bereich zu erreichen. Mit der Öffnung für Wettbewerb erhalten die Verbraucher aber nicht nur die Möglichkeit, zukünftig zwischen verschiedenen Messstellenbetreibern, sondern auch zwischen Zählern mit unterschiedlichen Funktionen wählen zu können. Sie sollen in einem dritten Schritt spätestens ab 2010 auch Zähler auswählen können, die ihnen zusätzliche und aktuelle Informationen über ihren jeweiligen Stromverbrauch geben.

Der Bundesrat hat der Verordnung am 19. September 2008 zugestimmt. Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wird am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.

Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
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Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
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